Fachkraft für Arbeitssicherheit
In Ihrer Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgen Sie nach §6 ArbSchG für Prävention im Unternehmen. Sie erarbeiten Konzepte zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und setzen diese zur Vermeidung von Arbeitsunfällen um.
Tägliche Herausforderungen
- Sicherstellung einer permanenten Verfügbarkeit von PSA
- Unterbinden von Maverick Buying
- Kontrolle über die Ausgabe der arbeitsplatzgerechten PSA
- Organisation und Verwaltung prüfpflichtiger PSA